Rehabilitation
Ohne Papierkram geht es leider nicht

Man sollte rechtzeitig daran denken, etwas für die Gesundheit zu tun – nicht erst, wenn mann richtig krank ist. Das sagen auch die Krankenkassen und Rentenversicherungen.

Eine stationäre Rehabilitation ist eine gute Möglichkeit.

Doch bevor Sie eine Rehabilitation in unserem Haus durchführen können, müssen Sie leider etwas Papierkram hinter sich bringen. Ein Antrag ist notwendig.

Der Haus- oder Facharzt muss die Notwendigkeit einer Rehabilitation (Kur) bescheinigen. Entweder auf Formularen, durch freies Attest oder auf Vordrucken der Kostenträger. Die Ruhrtalklinik wird bundesweit von der Deutschen Rentenversicherung, den Krankenkassen, den Berufsgenossenschaften und Unfallversicherungen sowie im Einzelfall auch den Trägern der örtlichen oder überörtlichen Sozialhilfe belegt.

Zuständiger Kostenträger ist bei geistig und/oder körperlich behinderten Menschen im Regelfall die Krankenkasse. Nur wenn der Rehabilitand auf dem ersten Arbeitsmarkt tätig ist, übernimmt die Rentenversicherung die Rehabilitationsleistung. In allen anderen Fällen ist die Krankenkasse richtiger Ansprechpartner.

Im Zweifel sprechen Sie uns bitte an!

In aller Regel sprechen die Kostenträger Grundbewilligungen von drei bis vier Wochen aus.

Musteranträge, mit denen Sie zum Haus- oder Facharzt gehen können, finden Sie hier.